Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2025/2026 mit einem Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 200,00 pro Haushalt unterstützt. Dieser kann von 16. März 2026 bis 15. Mai 2026 online beantragt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt frühestens ab 01. April 2026.
Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:
- Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis € 21.883,00
- Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis € 30.913,00
Nicht zum Einkommen zählen: Familienbeihilfe, Pflegegeld, sonstige Beihilfen
In der Beilage finden Sie die Richtlinien zur Gewährung des Zuschusses und das Onlineformular. Falsche Angaben im Antragsformular führen zur Ablehnung.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, den Antrag selbst oder mit Hilfe anderer Familienmitglieder stellen zu können, wenden Sie sich gerne an das Gemeindeamt. Für die Antragstellung sind folgende Nachweise zwingend erforderlich:
- Ihre persönlichen Daten
- Name und Geburtsdaten aller Personen, mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse
- Die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens 2025 (aller im Haushalt gemeldeten Personen mit Hauptwohnsitz)
- Bankverbindung
Online Antragsformular (wird erst ab 16. März freigeschaltet)