Schul- und Kindergartenküche

Mittagessen im Kindergarten, Hort und in der Volksschule

Bei der Ausspeisung in Schulen und Kindergärten sind aufgrund der Allergeninformationsverordnung BGBl. II Nr. 175/2014 Informationen über Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen könnten, in schriftlicher oder mündlicher Form zu geben.
Es ist ausreichend, wenn bei den Speisen die Buchstabencodes entsprechend der Allergeninformation gem. Codex-Empfehlung angefügt sind. Die Allergeninformation ist im Kindergarten sowie in der Volksschule aufgehängt und am monatlichen Speiseplan sind die Gerichte mit den Buchstabencodes entsprechend gekennzeichnet.