OÖ. Heizkostenzuschuss

NEU: Die Anträge können ausschließlich ONLINE gestellt werden.

Die Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2023/2024 erfolgt in Höhe von € 200,-- pro Haushalt mit niedrigem Einkommen. Einen Zuschuss erhalten Antragstellende mit eigenem Haushalt, die in Oberösterreich seit 01.01.2024 ihren Hauptwohnsitz haben, der ständig bewohnt wird. Die Antragsfrist läuft von 01.02.2024 bis 31.03.2024 - spätere Antragstellungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Falsche Angaben im Antragsformular führen zur Ablehnung. 

Gewährung und Auszahlung des Zuschusses:
Die Gewährung des Heizkostenzuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 je Haushalt summiert nachfolgende Werte nicht überschreitet:

  • Einzelpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 17.700,00 Euro
  • Mehrpersonenhaushalte: Jahresbrutteinkommen bis 25.000,00 Euro 

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut, das im Antrag bekanntzugeben ist. Es ergeht an den Antragsteller / die Antragstellerin ein Genehmigungs- oder Ablehnungsschreiben.

Die Änträge können ausschließlich Online gestellt werden. Die Wohnsitzgemeinde kann entsprechende Hilfestellung anbieten, sofern kein Internet-Zugang und keine andere unterstützende Person zur Verfügung steht.

Hier geht es zum Online-Formular.

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung bereit zu halten:

  • persönliche Daten (Antragsteller/in)
  • Name/n und Geburtsdaten aller Personen, mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse
  • die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens (Jahreslohnzettel 2022) aller Personen, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
  • Bankverbindung (an die der Oö. Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden soll).