Der OÖ. Wohn- und Energiekostenbonus wird nur einmal pro Haushalt ausgezahlt. Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die zum Zeitpunkt der Überprüfung ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.
Den Zuschuss erhalten Antragstellende mit eigenem Haushalt, die im Land Oberösterreich seit zumindest 1. März 2023 ihren Hauptwohnsitz haben, der ständig bewohnt wird.
Falsche Angaben im Antragsformular führen zur Ablehnung.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt:
Ein-Personen-Haushalte und
Mehr-Personen-Haushalte ohne Kinder unter 18 Jahren: € 200,-- Euro
Mehr-Personen-Haushalte mit 1 Kind unter 18 Jahren: € 300,-- Euro
Mehr-Personen-Haushalte mit 2 oder mehr Kindern unter 18 Jahren: € 400,-- Euro
Der Zuschuss wird an jenen Antragsteller / jene Antragstellerin ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 je Haushalt summiert nachfolgende Werte nicht überschreitet:
Ein-Personen-Haushalte: Jahresbruttoeinkommen bis € 27.000,-- Euro
Mehr-Personen-Haushalte: Jahresbruttoeinkommen bis € 65.000,-- Euro
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut, das im Antrag bekanntzugeben ist. Es ergeht an den Antragsteller / die Antragstellerin ein Genehmigungs- oder Ablehnungsschreiben.
Die Änträge können bis 30. Juni 2023 über das Online-Formular des Landes OÖ. gestellt werden und ist ausschließlich Online möglich.Die Wohnsitzgemeinde kann entsprechende Hilfestellung anbieten, sofern kein Internet-Zugang und keine andere unterstützende Person zur Verfügung steht.
Hier geht es zum Online-Formular