Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt € 200,00 bei Unterschreitung der unten angeführten Einkommensgrenze. Es muss sich bei der Wohnung um den Hauptwohnsitz handeln, die Wohnung muss sich im Bundesland Oberösterreich befinden und ständig bewohnt sein. Für Zweitwohnsitze ist kein Heizkostenzuschuss möglich.
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt.
- Alleinstehende € 1.200,00
- Ehepaar/Lebensgemeinschaft € 1.800,00
- für jedes minderjährige Kind € 390,00
- für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt € 535,00
- für jede weitere erwachsene Person im Haushalt € 360,00
- Freibetrag Lehrlingsentschädigung € 232,49
Die Antragsfrist läuft vom 2. Jänner 2023 bis zum 28. April 2023. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2022.
Für Fragen steht Ihnen die Gemeinde Unterweitersdorf gerne zur Verfügung.