Neue Regelungen für Tierhalterinnen und Tierhalter ab 01. Juli 2026

hund

Mit 01. Juli 2026 trat die Novellierung des österreichischen Tierschutzgesetzes in Kraft. Künftig müssen Personen, die sich erstmals einen Hund sowie bestimmte Papageienvögel, Reptilien oder Amphibien anschaffen möchten, bereits vor der Anschaffung einen Sachkundenachweis (Theoriekurs) absolvieren.

Für Hundehalterinnen und Hundehalter gilt zusätzlich: innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der Hundehaltung ist ein zweistündiger Praxisnachweis mit dem eigenen Hund zu erbringen. Dabei werden der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit dem Hund sowie das Verhalten in Alltagssituationen vermittelt und überprüft. Der Hund muss dazu mindestens 6 Monate alt sein.

Informationen finden Sie auf https://tierwissen.at oder https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm


27.07.2026 13:59