Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). Die genaue Ausgestaltung des Handwerkerbonus finden Sie in der Richtlinie.
Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden.
Unterstützung durch Gemeinde:
Dieses Service der Gemeinden ist daher für jene gedacht, die es wirklich benötigen und noch keine digitalen Zugänge (wie ID Austria oder E-Mail-Adressen) haben. Alle anderen sollten höflich darauf hingewiesen werden, die Antragstellung selbständig durchzuführen. Anleitungen finden sich auf der Homepage unter der Adresse Handwerkerbonus.